Fördermittelservice Klimafreundlicher Neubau
Nachhaltig bauen, Fördergelder sichern
Wer heute neubaut, sollte gleich auf Zukunft setzen – mit energieeffizienter Bauweise, nachhaltigen Materialien und moderner Gebäudetechnik. Der Staat unterstützt klimafreundliche Neubauprojekte mit attraktiven Förderprogrammen, die sowohl ökologische als auch finanzielle Vorteile bieten.
Ob Klimafreundlicher Neubau (KFN), Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) oder Wohneigentum für Familien (WEF) – wir helfen Ihnen, die passende Förderung für Ihr Bauvorhaben zu finden und optimal zu nutzen. Von der Planung über die Antragstellung bis zur Umsetzung begleiten wir Sie kompetent, damit Ihr Neubau nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich überzeugt.
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Neubau als Effizienzhaus/-gebäude
40 und 55
Die KfW-Förderung für klimafreundliche Wohn- und Nichtwohngebäude unterstützt den Neubau und den Ersterwerb energieeffizienten Wohn- und Gewerbeimmobilien mit attraktiven Finanzierungskonditionen. Gefördert werden Gebäude im Effizienzhaus/-gebäude-Standard 40 und – befristet bis 30.06.2026 – auch 55, die einen niedrigen Energiebedarf, geringe Treibhausgasemissionen und den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen.
Ziel der Förderung ist es, die Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig hohe energetische und ökologische Standards im Wohnungs- und Gewerbebau zu etablieren. Bauherren profitieren von dauerhaft niedrigen Energiekosten und einer zukunftssicheren Immobilie.
Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater ist Voraussetzung für die KfW-Förderung und kann über den Förderkredit bzw. bei Kommunen im Rahmen des Zuschusses mitfinanziert werden.
Effizienzhaus/-gebäude-Standard
Ein Effizienzhaus/-gebäude 40 ist ein besonders energieeffizientes Gebäude, das nur etwa 40 % des Energiebedarfs eines Referenzgebäudes benötigt und ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden darf. Dieser Standard ist eine Kernvoraussetzung für die dauerhafte Förderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau“.
Seit Dezember 2025 kann auch wieder der Energiestandard Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau befristet bis 30.06.2026 gefördert werden. Der Standard bedeutet, dass das Gebäude nur 55 % des Energiebedarfs eines Referenzhauses benötigt und wie beim EH/EG 40 fossile Heizsysteme ausgeschlossen sind.
Förderung
Die KfW bietet im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ zinsvergünstigte Kredite für energieeffiziente Neubauten und Erstkäufe an. Je nach Erreichen der Förderstufe sind folgende Kreditbeträge möglich:
Wohngebäude:
- Effizienzhaus 40 ohne QNG und Effizienzhaus 55: Kredit bis max. 100.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzhaus 40 mit QNG:
Kredit bis max. 150.000 Euro je Wohneinheit
Nichtwohngebäude
- Effizienzgebäude 55: Kredit bis max. 1.000 Euro je qm Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Mio. Euro
- Effizienzgebäude 40 ohne QNG: Kredit bis max. 1.500 Euro je qm Nettogrundfläche, insgesamt max. 7,5 Mio. Euro
- Effizienzgebäude 40 mit QNG: Kredit bis max. 2.000 Euro je qm Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro
Kommunen erhalten Zuschüsse bis max. 10 % bzw. bei Effizienzhaus/-gebäude 55 max. 7,5 % der förderfähigen Kosten.
Mehr Geld durch QNG
Wer beim Neubau zusätzlich auf das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) setzt, profitiert von einer höheren Kreditsumme bzw. Kommunen von höheren förderfähigen Kosten im KfW-Programm. Das Siegel bewertet die Nachhaltigkeit des Gebäudes über die reine Energieeffizienz hinaus – von der CO₂-Bilanz über die Materialwahl bis zum Wohnkomfort.
Damit lohnt sich die nachhaltige Bauweise gleich doppelt: für die Umwelt und für die Finanzierung.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
Neubau als Effizienzhaus-/gebäude 55
Das KfW‑Programm richtet sich an Bauherren und Käufer, die klimafreundliche Wohn- und Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment errichten oder erwerben möchten.
Gefördert werden Gebäude, die mind. den Effizienzhaus/-gebäude-Standard 55 erfüllen, die Grenzwerte ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus einhalten und bei Wohngebäuden eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen je Wohnfläche aufweisen.
Auch bei diesem Programm wird die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater vorausgesetzt und ist über die Kreditfinanzierung bzw. bei Kommunen über den Zuschuss förderfähig.
Effizienzhaus/-gebäude-Standard
Gefördert werden Gebäude mit mindestens Effizienzhaus/-gebäude‑55-Standard, wobei bei Wohngebäuden bestimmte zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen:
- Aufenthaltsräume: Jedes Gebäude muss eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen entsprechend der Wohnfläche aufweisen, um ausreichenden Wohnkomfort zu gewährleisten.
- Gebäudekosten: Die Lebenszyklus-Kosten ausgewählter Baukomponenten und Energien dürfen definierte Grenzwerte nicht überschreiten, um eine wirtschaftliche Bauweise sicherzustellen.
Damit stellt das Programm sicher, dass Neubauten nicht nur energieeffizient, sondern auch funktional, nachhaltig und wirtschaftlich geplant sind.
Förderung
Wohngebäude
- Bauherren können bei Wohngebäuden einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 € je Wohneinheit erhalten, der vollständig zur Finanzierung der förderfähigen Bau‑ und Planungs‑ bzw. Beratungsleistungen genutzt werden kann.
- Kommunen hingegen erhalten einen Zuschuss i. H. v. 10 % bei max. förderfähigen Kosten von 100.000 Euro je Wohneinheit.
Nichtwohngebäude
- Für Nichtwohngebäude wird ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt max. 5 Mio. Euro pro Vorhaben vergeben.
- An Kommunen wird hingegen ein Zuschuss i. H. v. 10 % bei max. förderfähigen Kosten i. H. v. 1.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt max. 5 Mio. Euro je Vorhaben gewährt.
Wohneigentum für Familien (WEF)
Effizienzhaus-Förderung 40
Speziell für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind bietet dieses KfW‑Programm eine günstige Finanzierung für den klimafreundlichen Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Effizienzhaus‑40-Standard – abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder.
Auch hier ist die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater verpflichtend und kann über den Kredit mitfinanziert werden.
Effizienzhaus-Standard und Förderung
Die Höhe des zinsgünstigen Kredits bei diesem KfW-Programm hängt von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt und der erreichten Förderstufe ab. Grundsätzlich wird ein klimafreundliches Wohngebäude mit Effizienzhaus‑40‑Standard gefördert, zusätzliche Mittel sind möglich, wenn ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht wird.
Förderstufe "Effizienzhaus 40 ohne QNG"
- 1–2 Kinder: max. 170.000 €
- 3–4 Kinder: max. 200.000 €
- ab 5 Kindern: max. 220.000 €
Förderstufe „Effizienzhaus 40 mit QNG“
- 1–2 Kinder: max. 220.000 €
- 3–4 Kinder: max. 250.000 €
- ab 5 Kindern: max. 270.000 €
Mehr Geld durch QNG
Zusätzlich zur Standardförderung des Effizienzhaus‑40‑Standards können Familien eine höhere Kreditsumme erhalten, wenn das Gebäude ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) – z. B. QNG‑Plus – erreicht.
Die QNG‑Zertifizierung bewertet nachhaltige Aspekte über die reine Energieeffizienz hinaus, wie z. B. Materialwahl oder Lebenszykluskosten. Durch die Erfüllung dieser Kriterien steigt die mögliche Kredithöchstgrenze erheblich, was die Baufinanzierung weiter erleichtert.