Fördermittelservice Energetische Sanierung
Sanieren mit staatlicher Unterstützung
1. Energetische Sanierung (Einzelmaßnahmen)
Ob neue Fenster, eine effizientere Heizungsanlage oder die Dämmung von Dach und Fassade – energetische Einzelmaßnahmen verbessern Schritt für Schritt die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen optimal zu nutzen. Von der Antragstellung bis zum Nachweis begleiten wir Sie zuverlässig, damit Sie nicht nur Energie, sondern auch bares Geld sparen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Einzelmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, ihre Gebäude energetisch zu verbessern. Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen werden gezielte Sanierungsschritte wie der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Dämmung von Außenwänden oder Dächern sowie bestimmte Maßnahmen an der Anlagentechnik gefördert.
Für diese Maßnahmen können Sie i. d. R. einen Zuschuss von 15 % erhalten. Ab Quartal 2027 wird zusätzlich ein Bonus für Worst Performing Buildings (WPB-Bonus) i. H. v. 5 % für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle vergeben.
Die förderfähigen Kosten liegen bei Wohngebäuden bei max. 30.000 Euro je Einfamilienhaus und 1. Wohneinheit, je 15.000 Euro für 2.-6. Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.
Bei Nichtwohngebäuden sind die förderfähigen Kosten auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt.
Für nachhaltige Heizungssysteme wie bspw. Wärmepumpen liegt die Grundförderung i. d. R. bei 30 % für Nichtwohn- und Wohngebäude.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist durch den Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus ein Zuschuss von max. 70 % bzw. max. 80 % für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 Euro (bzw. bis 40.000 Euro mit Kind) möglich.
Auch die Leistungen des Energieberaters werden gefördert (Fachplanung und Baubegleitung):
- Bei Wohngebäuden gibt es 50 % Zuschuss auf die Kosten, bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt
max. 20.000 Euro. - Bei Nichtwohngebäuden liegt der Fördersatz ebenso bei 50 %, jedoch gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro.
So wird professionelle Beratung nicht nur sichergestellt, sondern auch finanziell unterstützt.
Gebäudehülle
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Decken und Bodenflächen) sowie Vorhangfassaden
- Austausch oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, z. B. außenliegender Sonnenschutz
Anlagentechnik
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“)
Heizungssysteme
- Kauf und Installation effizienter Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzellen)
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Heizungsoptimierung
- Hydraulischer Abgleich inkl. Heizkurveneinstellung
- Austausch von Heizungspumpen sowie Optimierung von Vorlauf- und Rücklauftemperaturen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau effizienter Heizflächen, Wärmespeicher sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Sichern Sie sich jetzt + 5% iSFP-Bonus
Bei Wohngebäuden und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung um 5%-Punkte - vorausgesetzt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 30.000 Euro.
Darüber hinaus verdoppeln sich die anrechenbaren Kosten auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich ist auch die Erstellung des iSFP selbst förderfähig, sodass sich die Investition gleich doppelt lohnt.
2. Energetische Komplettsanierung zum KfW-Effizienzgebäude-/haus
Wenn Sie Ihr Gebäude ganzheitlich modernisieren möchten, ist die Sanierung zum Effizienzgebäude/-haus der beste Weg zu maximaler Energieeinsparung und höchster Förderung. Wir prüfen die wirtschaftlich sinnvollste Sanierungsstrategie, erstellen die notwendigen Nachweise und kümmern uns um die Förderanträge – damit Ihr Projekt von Anfang an optimal geplant und gefördert wird. So erreichen Sie einen zukunftssicheren Standard und steigern nachhaltig den Wert Ihrer Immobilie.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Sanierung zum Effizienzgebäude/-haus
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der umfassenden energetischen Sanierung von Gebäuden zu einem Effizienzhaus-/gebäude. Dabei werden ganzheitliche Sanierungskonzepte gefördert, die den Energiebedarf des Gebäudes deutlich senken und mehrere energetische Maßnahmen sinnvoll miteinander kombinieren.
Für die Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude stehen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bzw. für Kommunen Investitionszuschüsse zur Verfügung.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus/-gebäude-Standard und den förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bzw. der Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden.
Für die Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude ist die Einbindung eines Energieberaters erforderlich. Er übernimmt die Fachplanung, erstellt die Förder- und Nachweisdokumente und begleitet die Umsetzung bis zum Abschluss der Maßnahme.
Diese Leistungen werden ebenfalls gefördert (Fachplanung und Baubegleitung):
- Bei Wohngebäuden werden 50 % der Kosten, insgesamt max. 10.000 Euro bzw. max. 40.000 Euro bei Mehrparteienhäusern, bezuschusst.
- Bei Nichtwohngebäuden liegt der Tilgungszuschuss auch bei 50 %, jedoch max. bis zu 20.000 Euro.
Effizienzhaus/-gebäude-Standard
Der Effizienzhaus/-gebäude-Standard beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Übliche Stufen sind 85, 70, 55 und 40.
Während ein Effizienzhaus/-gebäude 85 nur noch 85 % des Energiebedarfs eines Referenzgebäudes aufweist, sinkt dieser beim Effizienzhaus/-gebäude 40 auf lediglich 40 %.
Je besser der erreichte Standard, desto geringer der Energieverbrauch – und desto attraktiver fallen die Förderkonditionen aus.
Förderung
Die Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude wird von der KfW durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss bzw. für Kommunen mit Investitionszuschüsse unterstützt. Der Tilgungszuschuss verringert die zurückzuzahlende Kreditsumme deutlich.
Höhe des (Tilgungs-)Zuschusses:
- Abhängig vom erreichten Effizienzhaus/-gebäude-Standard liegt der Tilgungszuschuss bei 5 % (EH/EG 55 EE) und 10 %(EH/EG 40 EE).
Kommunen erhalten einen Zuschuss i. H. v. 15 % (EH/EG 70 EE), 20 % (EH/EG 55 EE) und 25 % (EH/EG 40 EE). - Bei Erreichen einer Nachhaltigkeits-Klasse (NH) zzgl. 5 %-Punkte.
- Für besonders ineffiziente Bestandsgebäude ist zusätzlich ein WPB-Bonus (Worst Performing Building) i. H. v. 10 % möglich.
Höhe des Kreditbetrags bzw. der förderfähigen Kosten:
- Der Kreditbetrag liegt bei allen Antragstellern bei max. 150.000 Euro (Wohngebäude) bzw. max. 10 Mio. Euro (Nichtwohngebäude).
- Bei der Zuschussförderung für Kommunen werden die gleichen Beträge für die förderfähigen Kosten angesetzt.